Allgemeine Geschäftsbedingungen

Holzmann-Trading e.U., Inhaber Patrick Holzmann, Radweg 1, 2453 Sommerein, Österreich
Firmenbuch: FN 405210y, Landesgericht Korneuburg · UID: ATU68231059
Stand: 31. Oktober 2026

A. Allgemeines

A.1 Geltung. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Holzmann-Trading e.U. („wir“) und unseren Kundinnen und Kunden über Foodtruck-Catering (Teil B), die Aufstellung und den Betrieb von Automaten (Teil C) und den Verkauf von KI-Kühlschränken (Teil D). Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

A.2 Verbraucher und Unternehmer. Ist die Kundin oder der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur, soweit sie zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen nicht widersprechen. Diese Rechte bleiben in jedem Fall unberührt.

A.3 Angebot und Vertragsabschluss. Die Angaben und Preise auf unserer Webseite sind unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinn. Eine Anfrage über die Webseite ist noch keine Bestellung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) übermitteln und die Kundschaft es schriftlich annimmt, oder wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen.

A.4 Preise. Es gelten die Preise im jeweiligen Angebot. Preise für Verbraucher verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Preise für Unternehmer verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

A.5 Zahlung. Rechnungen sind, wenn im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern die Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

A.6 Haftung. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht, soweit zwingendes Recht (insbesondere das Produkthaftungsgesetz oder § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG) eine weitergehende Haftung vorsieht. Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.

A.7 Recht und Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates nicht entzogen werden. Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 2453 Sommerein sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

A.8 Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

B. Foodtruck-Catering

B.1 Leistungen. Wir liefern Speisen und Getränke laut Angebot und bereiten sie vor Ort in unseren Fahrzeugen zu, einschließlich Personal. Welches Fahrzeug zum Einsatz kommt, wählen wir passend zu den Anforderungen des Events aus. Fahrzeugwünsche berücksichtigen wir nach Absprache und abhängig vom gewünschten Sortiment.

B.2 Mindestumfang. Pakete pro Person buchen Sie ab 30 Personen oder ab 1.000 € Konsumation.

B.3 Gästezahl. Die endgültige Gästezahl teilen Sie uns spätestens 7 Tage vor dem Event mit. Wir verrechnen mindestens diese Zahl. Kommen mehr Gäste, verrechnen wir die tatsächlich ausgegebenen Portionen.

B.4 Mitwirkung der Kundschaft. Die Kundschaft stellt sicher:

  • einen befahrbaren und ebenen Stellplatz für das Fahrzeug,
  • einen Starkstromanschluss (mindestens 16 A, 400 V, CEE) in der Nähe des Stellplatzes,
  • die notwendigen Genehmigungen des Veranstaltungsorts (z. B. Zufahrt, Zustimmung des Grundeigentümers), soweit nichts anderes vereinbart ist.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen und können wir deshalb nicht oder nur eingeschränkt leisten, behalten wir den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen.

B.5 Anzahlung und Zahlung. Mit der Auftragsbestätigung verrechnen wir eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts. Der Termin ist erst mit Eingang der Anzahlung fix reserviert. Die restlichen 50 % sowie allfällige Mehrleistungen (z. B. zusätzliche Gäste) verrechnen wir nach dem Event; sie sind gemäß Punkt A.5 sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

B.6 Stornierung durch die Kundschaft. Bei einer Stornierung verrechnen wir:

  • bis 90 Tage vor dem Event: kostenlos – eine bereits geleistete Anzahlung zahlen wir vollständig zurück,
  • 89 bis 3 Tage vor dem Event: 50 % des Auftragswerts,
  • ab 2 Tage vor dem Event oder bei Nichtinanspruchnahme: 100 % des Auftragswerts bei Unternehmern, 90 % des Auftragswerts bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung (auch per E-Mail). Eine bereits bezahlte Anzahlung rechnen wir an. Der Kundschaft steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern unterliegt die Stornogebühr dem richterlichen Mäßigungsrecht (§ 1336 Abs. 2 ABGB).

B.7 Kein Rücktrittsrecht nach FAGG. Wird ein Catering-Vertrag mit Verbrauchern im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) geschlossen, besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht, weil es sich um die Lieferung von Speisen und Getränken zu einem vereinbarten Termin handelt.

B.8 Wetter und höhere Gewalt. Können wir oder die Kundschaft wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter-Warnung, behördliches Verbot) nicht leisten, wird der Termin nach Möglichkeit verschoben. Ist das nicht möglich, entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich nachweislich angefallener Kosten zurückgezahlt.

B.9 Allergene. Auf Wunsch informieren wir über die in unseren Speisen enthaltenen Allergene gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung. Besondere Unverträglichkeiten der Gäste teilt die Kundschaft uns vor dem Event mit.

B.10 Event- und Festival-Catering. Beim Verkauf direkt an Gäste auf Märkten, Messen und Festivals regelt eine gesonderte Vereinbarung mit dem Veranstalter Standgebühr, Umsatzbeteiligung und Abrechnung.

C. Automaten-Aufstellung (Full-Service)

C.1 Für die Aufstellung von Automaten und KI-Kühlschränken, die wir selbst betreiben, schließen wir mit der Standortgeberin bzw. dem Standortgeber eine gesonderte schriftliche Aufstellungsvereinbarung. Sie regelt insbesondere Standort, Laufzeit, Kündigung, Stromkosten, Provision und Versicherung.

C.2 Die Automaten bleiben in unserem Eigentum. Befüllung, Reinigung, Wartung und Abrechnung übernehmen wir. Die Standortgeberin bzw. der Standortgeber stellt den vereinbarten Platz und einen Stromanschluss (230 V) zur Verfügung.

C.3 Soweit die Aufstellungsvereinbarung nichts anderes regelt, gilt ergänzend Teil A dieser AGB.

D. Verkauf von KI-Kühlschränken

D.1 Kundschaft. Wir verkaufen KI-Kühlschränke ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 1 UGB bzw. § 1 KSchG sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden). Ein Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher findet nicht statt.

D.2 Preise. Die auf der Webseite genannten Preise sind Ab-Preise netto. Der endgültige Preis ergibt sich aus dem Angebot. In Österreich verrechnen wir zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Lieferungen an Unternehmen in Deutschland, der Slowakei und anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer erfolgen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; die Kundschaft bestätigt dazu ihre UID-Nummer. Lieferungen in die Schweiz erfolgen nach gesonderter Vereinbarung (Ausfuhr und Verzollung).

D.3 Anzahlung und Bestellung. Mit der Bestellung ist eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises fällig. Der Restbetrag ist vor Auslieferung zu bezahlen; wir liefern nach Eingang der vollständigen Zahlung.

D.4 Lieferung. Lagernde Geräte liefern wir innerhalb Österreichs nach Klärung aller Details in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt per Spedition an die vereinbarte Adresse. Die Kundschaft sorgt für eine geeignete Zufahrt und einen ebenerdigen bzw. per Lift erreichbaren Aufstellort. Die Lieferkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

D.5 Gefahrenübergang. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Geräts an die Kundschaft über.

D.6 Eigentumsvorbehalt. Das Gerät bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

D.7 Prüf- und Rügepflicht. Die Kundschaft prüft das Gerät bei Übergabe. Mängel sind uns gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe bzw. nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Rüge, können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels nicht mehr geltend gemacht werden.

D.8 Gewährleistung. Abweichend von der gesetzlichen Frist beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe (§ 924 ABGB) ist ausgeschlossen; die Kundschaft hat das Vorliegen des Mangels bei Übergabe nachzuweisen. Wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter und normale Abnützung.

D.9 Herstellergarantie. Zusätzlich zur Gewährleistung gewährt der Hersteller auf die KI-Kühlschränke eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe. Umfang und Bedingungen richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers, die wir der Kundschaft mit dem Angebot übermitteln. Garantiefälle melden Sie uns; wir sind Ihr Ansprechpartner in Österreich und wickeln den Garantiefall mit dem Hersteller ab. Die Garantie schränkt die Gewährleistungsrechte nicht ein.

D.10 Ersatzgarantie bei Erkennungsfehlern. Darüber hinaus ersetzt der Hersteller Warenverluste, die nachweislich durch einen Fehler der KI-Erkennung entstehen, nach seinen jeweiligen Garantiebedingungen. Diese Garantie gibt der Hersteller, nicht wir.

D.11 Software, Zahlungen und Daten. Für den Betrieb sind eine Mobilfunk- bzw. Internetverbindung und die Software des Herstellers nötig. Kundenzahlungen am Gerät gehen direkt auf das Händlerkonto der Betreiberin bzw. des Betreibers. Weder der Hersteller noch wir verwahren Kundengelder. Die Betreiberin bzw. der Betreiber ist für die rechtskonforme Nutzung selbst verantwortlich, insbesondere für Hinweisschilder zur Kameraerkennung, Preisauszeichnung, Lebensmittelhygiene und Jugendschutz.

D.12 Einschulung und Service. Lieferung, Inbetriebnahme, Einrichtung der Software und Einschulung erbringen wir wie im Angebot vereinbart. Service und Ersatzteile außerhalb von Gewährleistung und Herstellergarantie verrechnen wir nach Aufwand.